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Aufgaben der unteren Straßenverkehrsbehörde
Die Straßenverkehrsbehörde ist zuständig für die Gewährleistung der Sicherheit und Ordnung des öffentlichen Straßenverkehrs, für Anordnungen sowie für Ausnahmegenehmigungen nach der Straßenverkehrsordnung (StVO) und für Veranstaltungserlaubnisse.
Dieses beinhaltet z.B. die Anordnung von
Bauvorhaben/Baustelleneinrichtungen, Baumaßnahmen
(vorübergehenden) Haltverboten für Umzüge, Lieferzwecke etc.
Sicherungsmaßnahmen an Brücken
Parkraumbewirtschaftungsgebieten
Tempo 30-Zonen, verkehrsberuhigten Bereichen
Fußgängerzonen
Taxiständen
Maßnahmen für den sogenannten ruhenden Verkehr
Schwerbehindertenparkplätzen
Maßnahmen zur Sicherung von Einfahrten, abgesenkten Gehwegen und Parkplatzflächen
Weitere Aufgaben sind:
Genehmigungen nach der Straßenverkehrsordnung für die Durchführung von Veranstaltungen auf dem Gehweg und im Nebenstraßennetz
Genehmigungen von Märkten (z.B. Flohmärkte, Wochenmärkte)
Ausnahmegenehmigungen von der Parkraumbewirtschaftung z.B. für ansässige Gewerbebetriebe oder dort tätige Firmen (Parkraumbewirtschaftung in Steglitz-Zehlendorf)
Ausnahmegenehmigungen z. B. für den Straßenhandel, Schankvorgärten, Herausstellen von Waren, Informationsstände
Ausnahmegenehmigungen von der Ferienreiseverordnung und vom Sonn- und Feiertagsfahrverbot